Insolvenzrecht mit Strategie
Ihr erfahrener Anwalt für
Unternehmensinsolvenz
Steht Ihr Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit, droht eine Überschuldung oder benötigen Sie Hilfe bei der Sanierung? Wir kämpfen für Ihr Unternehmen – persönlich, schnell & durchsetzungsstark.
✅ Kostenlose 15-Minütige Ersteinschätzung
✅ Rückruf oft binnen 60 Minuten
✅ Kurzfristige Termine zur Fristwahrung
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Unternehmensinsolvenz & Regelinsolvenz
Wir begleiten Ihr Unternehmen durch das Insolvenzverfahren – von der Antragstellung bis zur bestmöglichen Abwicklung oder Sanierung.
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Sanierung & Restrukturierung
Ob Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren: Wir prüfen alle Optionen, um Ihr Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.
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Soforthilfe bei Zahlungsunfähigkeit
Im Insolvenzrecht zählt jeder Tag. Geschäftsführer haften persönlich bei verspäteter Antragstellung. Wir bieten kurzfristige Termine.
Über die Kanzlei
Ihre Experten für Unternehmensinsolvenz & Sanierung
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung. Wir vertreten Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmen in allen Phasen der wirtschaftlichen Krise – von der Früherkennung bis zur erfolgreichen Restrukturierung.
Mit langjähriger Erfahrung und einem klaren strategischen Ansatz finden wir für jede Situation die bestmögliche Lösung – ob Insolvenzantrag, Eigenverwaltung oder außergerichtliche Sanierung.
✅ Über 500 erfolgreiche Insolvenzverfahren begleitet
✅ Spezialisierung auf Unternehmensinsolvenz
✅ Erfahrung mit Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren
✅ Persönliche Betreuung durch Fachanwalt
✅ Bundesweite Vertretung
✅ Kurzfristige Soforthilfe bei Krisensituationen
Unsere Strategie
Strategische Insolvenzberatung für Ihr Unternehmen
Jede Unternehmenskrise ist einzigartig. Deshalb entwickeln wir individuelle Strategien, die auf die spezifische Situation Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Ob Sanierung durch Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder geordnete Abwicklung – wir finden den optimalen Weg.
Unser Ziel ist es, den Wert Ihres Unternehmens zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer zu minimieren.
Sofortmaßnahmen
Was tun bei drohender Insolvenz?
1. Ruhe bewahren & Fristen prüfen
Prüfen Sie die gesetzliche 3-Wochen-Frist zur Insolvenzanmeldung. Handeln Sie schnell, aber überlegt.
2. Fachanwalt kontaktieren
Ein spezialisierter Insolvenzanwalt kann Ihre Situation einschätzen und die besten Optionen aufzeigen.
3. Sanierungsoptionen prüfen
Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder Insolvenzplanverfahren – es gibt mehr Möglichkeiten als Sie denken.
Unser Fahrplan
In 4 Schritten zur Lösung
01
Erstgespräch
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation
02
Analyse
Detaillierte Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Lage
03
Strategie
Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungskonzepts
04
Umsetzung
Begleitung durch das gesamte Verfahren bis zur Lösung
Ihr Unternehmen in der Krise? Wir helfen sofort.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 60 Minuten zurück.
Unsere Kompetenzen
Umfassende Expertise im Insolvenzrecht
Regelinsolvenz
Professionelle Begleitung durch das gesamte Regelinsolvenzverfahren.
Eigenverwaltung
Sanierung unter Beibehaltung der Geschäftsführung.
Schutzschirmverfahren
Geschützte Sanierung mit gerichtlicher Anordnung.
Geschäftsführerhaftung
Schutz vor persönlicher Haftung bei Insolvenzverschleppung.
Insolvenzanfechtung
Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
Insolvenzplan
Erstellung und Durchsetzung von Insolvenzplänen.
Häufige Fragen
FAQ – Insolvenzrecht
Wann muss ich einen Insolvenzantrag stellen?
Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.
Was ist der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Eigenverwaltung?
Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen. Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die Kontrolle und wird lediglich von einem Sachwalter überwacht. Dies ermöglicht eine flexiblere Sanierung.
Kann mein Unternehmen trotz Insolvenz weitergeführt werden?
Ja, eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende Ihres Unternehmens. Durch Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder ein Insolvenzplanverfahren kann das Unternehmen saniert und fortgeführt werden. Entscheidend ist eine frühzeitige und strategische Beratung.
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO bietet Unternehmen die Möglichkeit, unter gerichtlichem Schutz einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Es setzt voraus, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, sondern lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Geschäftsführer können bei verspäteter Insolvenzanmeldung persönlich haften – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Wir helfen Ihnen, Ihre persönliche Haftung zu minimieren und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Was kostet eine Erstberatung?
Die telefonische Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. So können wir gemeinsam Ihre Situation bewerten und das weitere Vorgehen besprechen, bevor Kosten entstehen.
Insolvenz Dalic
Ihre Kanzlei für Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung. Persönlich, kompetent und durchsetzungsstark.
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